9. Änderung des Flächennutzungsplans: Planentwurf zur Ausweisung einer neuen Gewerbefläche wird im Internet veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt

Ende des Jahres 2022 hatte der Rat die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines kleinen Gewerbeflächenangebots von etwa zwei Hektar Größe geschaffen werden: Ein zurzeit als „Fläche für Wald“ dargestellter Bereich zwischen der L 306, dem Gewerbegebiet „Schwenke“ an der Straße „Zum Schnüffel“ und der Heerstraße soll künftig als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt werden. 

Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange hat der Rat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2024 dem Planentwurf mit zugehöriger Begründung zugestimmt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird demnach der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans zusammen mit der zugehörigen Entwurfsbegründung (Teil A: Allgemeiner Teil und Teil B: Umweltbericht) sowie der anliegenden Artenschutzvorprüfung (ASP I) und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden/Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom

13. Januar 2025 bis einschließlich zum 14. Februar 2025

im Rathausgebäude im Eingangsbereich des Bürgerbüros öffentlich ausgelegt. Außerdem werden die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Meinerzhagen im dortigen Stadtplanungsportal zum Herunterladen und auf dem Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.bauleitplanung.nrw.de bereitgestellt.

In diesem Zeitraum können Sie im Zuge der Einsichtnahme auch eine Stellungnahme abgeben. Diese können Sie per E-Mail an stadtplanung@meinerzhagen.de richten oder schriftlich im Rathaus einreichen.

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