Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 9 - 1558540Meinerzhagen
Marc
Deuschle
- m.deuschle@meinerzhagen.de
Olesja
Steinke
Standard
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00*
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
*außer Fachdienst Soziales
- o.steinke@meinerzhagen.de
Wettbürosteuer
Seit dem 01.07.2020 erhebt die Stadt Meinerzhagen eine Wettbürosteuer. Der Besteuerungen unterliegen im Gebiet der Stadt Meinerzhagen das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.Ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.
Grundlage für die Bemessung der Steuer ist der für eine Wette vom Wettkunden eingesetzte Gesamtbetrag.
Dieser umfasst den Nominalbetrag gemäß Wettschein zuzüglich etwaigen weiteren für die Platzierung der Wette zu zahlende Entgelten.
Die Wettbürosteuer wird nach den Bestimmungen der örtlichen Wettbürosteuersatzung erhoben.