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Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung

Mehr als zwei Jahrzehnte nach der letzten Volkszählung im früheren Bundesgebiet erfolgt in Deutschland im Rahmen der europaweiten Zensusrunde 2011 eine umfassende Erhebung von Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungsdaten. Die Erhebung wird auf Basis des Zensusgesetzes durchgeführt, das in Deutschland am 16. Juli 2009 in Kraft getreten ist. Mit dem Zensusgesetz wird die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen umgesetzt, die alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu einem Zensus verpflichtet.

Der Zensus 2011 wird in Deutschland arbeitsteilig von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder sowie den Kommunen vorbereitet und durchgeführt. In Nordrhein-Westfalen ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als statistisches Landesamt für die Durchführung des Zensus 2011 zuständig. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen richten auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte Erhebungsstellen ein und führen mithilfe von Interviewern – den sogenannten Erhebungsbeauftragten – einen großen Teil der Befragungen vor Ort durch.

Auf den Internetseiten von (IT.NRW)  finden Sie Informationen zum Erhebungsablauf in Nordrhein-Westfalen sowie landesspezifische Informationen. Sobald die Erhebungsstellen der Kommunen eingerichtet sind, können die Kontaktdaten der Erhebungsstellen an dieser Stelle abgerufen werden.

Weitergehende Informationen zum Zensus 2011 in Deutschland – z.B. eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens – bieten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in ihrem gemeinsamen Internetangebot an:

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