Anliegen A-Z: Beantragung einer Lohnsteuerkarte
Beschreibung
Das Bürgerbüro stellt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kostenlos eine Lohnsteuerkarte aus, wenn sie am 20.09. des Vorjahres in Meinerzhagen mit einer Hauptwohnung oder einzigen Wohnung gemeldet waren.
Wenn Sie verheiratet sind, Ihr Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig ist und Sie nicht dauernd getrennt leben, erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte bei der Gemeindebehörde des Ortes, an dem die Familie am Stichtag ihre Hauptwohnung hatte.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach dem 20. September des Vorjahres in das Bundesgebiet gezogen sind, erhalten ihre Lohnsteuerkarte von der Gemeindebehörde des Ortes, an dem sie nach diesem Stichtag erstmals eine Hauptwohnung oder einzige Wohnung begründet haben.
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Lohnsteuerkarte, wenn sie länger als 6 Monate in der Bundesrepublik leben.
Wird Ihnen eine Lohnsteuerkarte zugeschickt, die Sie nicht benötigen, so schicken Sie diese bitte an die Behörde zurück, die sie ausgestellt hat.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Lohnsteuerkarte schriftlich, telefonisch oder unten über das Internet beantragen. Sollten Sie Ihre Steuerkarte verloren haben, informieren Sie sich über Ersatzlohnsteuerkarten.
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Martina Herrmann
E-Mail: m.herrmann(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-222
zum Kontaktformular
Frau
Astrid Schneider
E-Mail: a.schneider(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-225
zum Kontaktformular
Frau
Heike Ostermann
E-Mail: h.ostermann(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-223
zum Kontaktformular
Frau
Gundula Klotz
E-Mail: g.klotz(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-224
zum Kontaktformular




