Anliegen A-Z: Gewerbesteuer
Beschreibung
Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um- oder abzumelden.
Die Gewerbesteuer wird in Nordrhein-Westfalen in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet. Die Finanzämter sind, ausgehend von den Erklärungen seitens der Steuerpflichtigen, für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bis zum Erlass des Messbescheides zuständig. Die Gemeinden wenden daran anschließend ihren örtlichen Hebesatz auf den Messbetrag an und setzen die so ermittelte Steuerschuld im Gewerbesteuerbescheid fest.
Der Hebesatz beträgt in Meinerzhagen derzeit 430 v.H.
Vorauszahlungen werden nach § 19 GewStG erhoben und betragen grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.
Das Finanzamt erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid
Telefon: 02351/155-0
Formulare
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Herr
Dieter Samsel
E-Mail: d.samsel(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-129
zum Kontaktformular




