Anliegen A-Z: Hundehaltung (ohne Steuer)
Beschreibung
Sehr geehrte Hundehalterinnen,
sehr geehrte Hundehalter,
im Folgenden möchten wir Ihnen einige kurze Informationen rund um die Hundehaltung geben:
Die Haltung eines Hundes ist dem Steueramt in jedem Fall anzuzeigen.
Zusätzlich gilt:
Große Hunde anmelden
Haltung anzeigen:
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder mindestens 20 kg wiegen, fallen unter dem Begriff „Große Hunde“. Dies wären beispielsweise: Schäferhund, Labrador, Dobermann usw.
Das Halten eines Großen Hundes ist dem Ordnungsamt unter Vorlage folgender Nachweise/Unterlagen anzuzeigen:
- Sachkundenachweis durch
- Bescheinigung eines von der Tierärztekammer Nordrhein-Westfalen autorisierten Tierarzt oder
- Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle (beispielsweise Veterinäramt MK) oder
- Vorlage des Jagdscheins oder
- Nachweis, dass mindestens durchgängig ein großer Hund gehalten wurde unter gleichzeitiger Erklärung des Hundehalters, dass es während dieser Zeit zu keinerlei tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist
- Nachweis einer bestehenden Tierhaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden
- Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochip-Implantation erfolgt durch den Tierarzt)
_______________________________________________
Die Haltung eines „Gefährlichen Hundes“ bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Haltungserlaubnis beantragen:
Gefährliche Hunde lt. Landeshundegesetz sind:
- Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu und
- alle Kreuzungen mit diesen Rassen (z.B. Rottweiler-Mix).
Vor Anschaffung eines gefährlichen Hundes ist beim Ordnungsamt die Haltungserlaubnis zu beantragen. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, kann beim Ordnungsamt erfragt werden bzw. ist auf dem Erlaubnisantrag ersichtlich.
Verunreinigung der Verkehrsflächen und Anlagen durch Hunde
Wer Hunde mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Darüber hinaus besteht eine generelle Leinenpflicht. Auf Spielplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
Formulare
- Antrag auf Erteilung der Ordnungsbehördlichen Erlaubnis für das Halten eines Hundes gemäß § 4 LHundG NRW bzw. § 10 LHundG NRW
- Anzeige eines großen Hundes gem. § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG NRW)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Herr
Thomas Dröscher
E-Mail: t.droescher(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-237
zum Kontaktformular




