Bildercollage aus Meinerzhagen

Anliegen A-Z: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Beschreibung

Zum 01.04.2005 änderte sich das Verwaltungsverfahren bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) ist dann auch für die Befreiung zuständig. Einen Vordruck können Sie unten aufrufen und online ausfüllen.

Sie können diesen Antrag mit ihrem Schwerbehindertenausweis oder einem Bewilligungsbescheid (z.B über den Bezug von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II) beim Bürgerbüro der Stadt Meinerzhagen zwecks Beglaubigung vorlegen. Der Antrag wird auf Ihren Wunsch an die GEZ weitergeleitet.

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Formulare

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Fernsehen, Gebühreneinzugszentrale, GEZ, Radio, Rundfunkgebührenpflicht

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Gundula Klotz
E-Mail:
Telefon: (02354) 77-224
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Frau Martina Herrmann
E-Mail:
Telefon: (02354) 77-222
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Frau Heike Ostermann
E-Mail:
Telefon: (02354) 77-223
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Frau Astrid Schneider
E-Mail:
Telefon: (02354) 77-225
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