Anliegen A-Z: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Beschreibung
Zum 01.04.2005 änderte sich das Verwaltungsverfahren bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) ist dann auch für die Befreiung zuständig. Einen Vordruck können Sie unten aufrufen und online ausfüllen.
Sie können diesen Antrag mit ihrem Schwerbehindertenausweis oder einem Bewilligungsbescheid (z.B über den Bezug von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II) beim Bürgerbüro der Stadt Meinerzhagen zwecks Beglaubigung vorlegen. Der Antrag wird auf Ihren Wunsch an die GEZ weitergeleitet.Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Gundula Klotz
E-Mail: g.klotz(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-224
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Frau
Martina Herrmann
E-Mail: m.herrmann(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-222
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Frau
Heike Ostermann
E-Mail: h.ostermann(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-223
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Frau
Astrid Schneider
E-Mail: a.schneider(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-225
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