Anliegen A-Z: Beglaubigungen von Urkunden und Unterschriften
Beschreibung
Beglaubigung von Urkunden
Das Bürgerbüro darf nur Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn
- das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
- die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss.
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden.
Die Gebühr beträgt 2,50 € pro Beglaubigung.
Beglaubigungen für Schulen und Universitäten
Beglaubigungen, die für die Einschreibung an einer Universität oder einer Schule benötigt werden, werden vom Bürgerbüro in angemessenem Umfang gebührenfrei erteilt.
Bringen Sie bitte neben dem Original und der Kopie einen Nachweis der Notwendigkeit (Z.B. Anforderung der Universität) mit. Einzelbeglaubigungen können Sie in der Regel sofort mitnehmen, rechnen Sie aber bitte bei größeren Mengen mit einer Bearbeitungszeit.
Die Gebührenfreiheit mit Nachweis gilt nur für Meinerzhagener Einwohner.
Unterschriftsbeglaubigungen
Unterschriften werden vom Bürgerbüro nur beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Die Unterschrift muss in Gegenwart der Sachbearbeiterin im Bürgerbüro vollzogen werden.
Die Gebühr beträgt 1,50 €.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau
Gundula Klotz
E-Mail: g.klotz(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-224
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Frau
Martina Herrmann
E-Mail: m.herrmann(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-222
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Frau
Heike Ostermann
E-Mail: h.ostermann(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-223
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Frau
Astrid Schneider
E-Mail: a.schneider(at)meinerzhagen.de
Telefon: (02354) 77-225
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