Bildercollage aus Meinerzhagen

Anlieferung von Gartenabfällen und Elektroschrott beim Baubetriebshof der Stadt Meinerzhagen

Auf Grund der Witterungsverhältnisse ist der Baubetriebshof derzeit noch nicht für die Anlieferung von Gartenabfällen geöffnet.

Für die Anlieferung von Elektronikschrott (Elektrokleingeräten) beim Baubetriebshof gelten bis auf Weiteres folgende Öffnungszeiten:

Donnerstag:     14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:              8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Bei Rückfragen zu aktuellen Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den Baubetriebshof, Herrn Markus, Tel.: 0 23 54 / 90 38 60.

Hinweise zur Zulässigkeit und Durchführung von Osterfeuern

Nach den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Ausnahmen von diesen Verboten können für die sogenannten Brauchtumsfeuer, worunter auch die Osterfeuer fallen, zugelassenen werden. Ein Osterfeuer ist dann ein Brauchtumsfeuer, wenn es von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Nicht als Osterfeuer gelten solche Feuer, die lediglich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen. Solche Feuer sind auch in der Osterzeit verboten.

Das Ordnungsamt der Stadt Meinerzhagen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für ein Osterfeuer nur pflanzliche Abfälle wie Stroh, Schlagabraum, Baumschnitt, Heckenschnitt o. ä. verwendet werden darf. Auf keinen Fall dürfen Altreifen oder behandelte Materialien (Papier, Möbel, Jägerzäune u. ä.) verbrannt werden. Zum Schutz von Kleintieren ist das Material frühestens zwei bis drei Tage vor dem Verbrennen aufzuschichten oder bereits aufgeschichtetes Material umzuschichten.

Innerhalb der Wohnbebauung sind Osterfeuer nicht zulässig. Im Übrigen sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:

·        100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
·        25 m von sonstigen baulichen Anlagen
·        25 m von öffentlichen Verkehrsflächen
·        10 m von befestigten Wirtschaftswegen

Das Abbrennen eines Osterfeuers ist dem Ordnungsamt bis spätestens mittwochs vor Ostern unter Angabe von Verbrennungsort und –zeit anzuzeigen. Dabei ist ein verantwortlicher Ansprechpartner mit telefonischer Erreichbarkeit auch während der Veranstaltung zu benennen.

Für das Gebiet der Stadt Meinerzhagen werden Anmeldungen von Osterfeuern unter den Telefonnummern 77-234 (Herr Decker) und  77-237 (Herr Dröscher) entgegengenommen.


Haushalt der Stadt Meinerzhagen

In der Sitzung des Rates am 22.02.2010 haben Bürgermeister Pierlings und Stadtkämmerer Sturm ihre Reden zur Einbringung des Haushalts für das Jahr 2010 gehalten. Die Texte können Sie hier einsehen:

Rede Bürgermeister

Rede Stadtkämmerer

Präsentation Eckdaten


Zum 01.01.2010 wird die Stadt Meinerzhagen die Ehrenamtskarte einführen. Sie nimmt damit an einem Pilotprojekt des Landes NRW zur Einführung der Ehrenamtskarte teil.

Mehr....

Die Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte

In seiner Sitzung am 28.09.2009 hat der Rat der Stadt Meinerzhagen einen Lärmaktionsplan beschlossen.

Diese auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des § 47 d des Bundesimmissionsschutzgestzes (BImSchG) erstellte schriftliche Ausarbeitung zum Thema „Umgebungslärm“ bezieht sich auf einen Abschnitt der Bundesstraße 54 als Hauptlärmquelle des Straßenverkehrs im Stadtgebiet mit Lärmproblemen/   Lärmauswirkungen im Umfeld. 

Der Lärmaktionsplan enthält Informationen über die auf Grundlage zuvor erstellter Lärmkarten erkannten Betroffenheiten in Bezug auf Lärmprobleme und benennt Maßnahmen zur Lärmminderung, die bereits erfolgt bzw. in Durchführung sind sowie geplante weitere Maßnahmen zur Lärmminderung.

Den Lärmaktionsplan können Sie hier einsehen! 


Logo Südwestfalen-Regionale 2013

 Regionalprojekt „Oben an der Volme“

- ein Fluss verbindet -

 

Ein Projekt der Regionale 2013 Südwestfalen

 

Unter diesem Motto starten die vier Volmekommunen Meinerzhagen, Kierspe, Halver und Schalksmühle ein Regionalprojekt, für das es bislang kein Vorbild gibt.

Mehr...

 


Einführung der getrennten Abwassergebühr

In der Stadt Meinerzhagen wird die Abwassergebühr vom bisherigen Frischwassermaßstab auf eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser umgestellt.

Damit folgt die Stadt Meinerzhagen dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 18.12.2007, in dem entschieden worden ist, dass die Abrechnung der Kosten der Regenwasserbeseitigung über den einheitlichen Frischwasser-Maßstab (Frischwasser = Abwasser) unzulässig ist.

Alle Informationen zur Gebührenumstellung finden Sie auf den folgenden Seiten. mehr


Baumaßnahme Siepener Weg

Am 15.06.2009 hat der Ausbau des Siepener Weges und die Erschließung des Neubaugebietes Werlsiepen begonnen.

Seit Dienstag, 9 Uhr, ist die Vollsperrung mit entsprechenden Umleitungen wirksam. Der Siepener Weg ist von der Oststraße aus nicht mehr erreichbar. Gesperrt ist auch die Zufahrt des Korbecker Wegs. Aus diesem Grund wird die Kettenabsperrung am oberen Ende des Korbecker Wegs entfernt, damit wieder eine Zufahrtmöglichkeit zur Fröbelstraße eröffnet. Und auch im weiteren Verlauf der Baumaßnahme bleibt diese Regelung bestehen. Das gilt auch für die Bauphasen, wenn die Baustelle am Siepener Weg weiter nach oben gerückt ist und der Korbecker Weg wieder in Richtung B54/Oststraße geöffnet werden kann. Sobald der erste Bauabschnitt an der Elberscheidtstraße angekommen ist, somit auch wieder über die Fröbelstraße der Siepener Weg angefahren werden kann, wird der Korbecker Weg nach oben hin wieder abgeriegelt und die von den Anwohnern gewünschte verkehrsberuhigende Sackgassenregelung wieder in Kraft gesetzt. Eine erhöhte Verkehrsbelastung liegt während der Sperrung des Siepener Wegs auf Fröbelstraße und der Straße Zum Rothenstein, die als Umleitungsstrecken ausgeschildert sind. Der zweite Bauabschnitt für den Vollausbau des Siepener Weg von der Elberscheidtstraße bis zum letzten Hochhaus und hier der Fortführung ins Neubaugebiet Werlsiepen soll sich unmittelbar 2010 anschließen und bis 2011 abgeschlossen werden. Die beiden Schulbushaltestellen am unteren Siepener Weg werden für die erste Bauphase stillgelegt. Dafür steht die Haltestelle an der Dränkerkampstraße weiter zur Verfügung.

Falls Anwohner während der Bauphase mit akuten Problemen konfrontiert sind, können sie sich mit ihrem Anliegen jederzeit ans Tiefbauamt der Stadt wenden.
(Text: MZ)

Umleitungsplan Bauphase 3

 

 


Homepage der Stiftung Jesus-Christus-Kirche

Auf großes Interesse ist die Vorstellung des neuen Webauftrittes der Stiftung Jesus-Christus-Kirche gestoßen. Für einen direkten Link zu der aufwändig gestalteten Homepage klicken Sie bitte hier.


Nach oben | Impressum | Kontakt | Datenschutz | Stadtplan