Öffentliche Auslegung der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Windebruch" der Stadt Meinerzhagen
Der Rat der Stadt Meinerzhagen hat in seinen Sitzungen am 16.12.2002, am 06.10.2003 und am 29.10.2007 die Aufstellung der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Windebruch“ beschlossen.
Die wesentlichen Ziele der Planänderung und -erweiterung sind:
· Herbeiführung der Zulässigkeit von Garagen im gesamten Plangebiet
· Anpassung des Planungsrechtes an manifestierte örtliche
Gegebenheiten
· Optimierung der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke
· Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung
eines Wohnmobil-Abstellplatzes an der „Windebrucher Straße“
· Planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Campingplatzes an der
Seeuferstraße nach Wegfall der dortigen ursprünglichen
Straßenplanung.
In seiner Sitzung am 28.11.2011 hat der Rat den vorgelegten Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Windebruch“ mit zugehöriger Entwurfsbegründung mit Umweltbericht vom Oktober 2011 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf mit den Inhalten, wie in der Entwurfbegründung dargelegt sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Der Geltungsbereich der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Windebruch“ umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 32 „Windebruch“ und darüber hinaus zusätzlich derzeitige im benachbarten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 „Heiligenberg“ befindliche Flächen (Erweiterungsbereich).
Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung und -erweiterung ist aus nachstehendem Kartenausschnitt ersichtlich:
K A R T E (4MB)
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Windebruch“ und die zugehörige Entwurfsbegründung mit Umweltbericht vom Oktober 2011 sowie umweltbezogene Informationen hierzu liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
23.01.2012 – 24.02.2012 (einschließlich)
im Rathausgebäude 4 der Stadt Meinerzhagen, Fachbereich 4, Sachgebiet Stadtplanung (4/61), Bahnhofstraße 9, 1. OG, Zimmer 104/105 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus.
Donwnload:
Planentwurf (8MB)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an die Adresse stadtplanung(at)meinerzhagen.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweise der Stadt Meinerzhagen zu Räum- und Streupflichten
- Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen an den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen ist durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Meinerzhagen auf die Anlieger übertragen worden. Bei Straßen ohne Gehweg -dazu gehört auch die Fußgängerzone- haben die Anlieger eine ausreichend breite Gehbahn von Schnee und Eis frei zu halten.
- Es genügt, einen etwa 80 bis 100 cm breiten Streifen zu räumen bzw. abzustreuen. So bleibt bei anhaltenden Schneefällen mehr Stauraum am Straßenrand.
- Der Schnee sollte gleichmäßig als Wall an der Vorderkante des Gehweges auf dem Bordstein abgelegt werden. Dies schützt auch die von den Anliegern geräumte Fläche vor dem Schnee, der von der Straße vor dem Bordstein abgelagert wird. Die Räumfahrzeuge fördern mit einem schräg gestellten Räumschild den Schnee aus der Fahrbahnmitte und lagern diesen am Fahrbahnrand ab.
- Je gleichmäßiger die Schneemassen am Fahrbahnrand verteilt sind, umso breiter bleibt auch bei größeren Schneemengen der nutzbare Teil der Fahrbahn.
- Schnee aus Einfahrten soll auf dem Grundstück verbleiben und darf nicht auf der Straße abgelagert werden. Es schadet den Vorgärten und Rasenflächen nicht, wenn dort Schnee abgelagert wird.
- In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen.
- An den jeweiligen Müllabfuhrtagen sind auch die Zugänge zu den Restmüll-behältern (graue Tonne) zu räumen.
- Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Außerdem können Schadenersatzansprüche z. B. von zu Schaden gekommenen Personen oder Krankenkassen geltend gemacht werden.
- Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit bei Schneefall auf den Grundstücken und nicht auf der Straße geparkt werden. Am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge behindern den Räumdienst.
Jubiläumsfeier im Jahr 2012
Die Partnerschaften der Stadt Meinerzhagen zu den Städten Kampen in den Niederlanden (früher Ijsselmuiden, heute Ortsteil von Kampen) und Saint-Cyr-sur-Loire in Frankreich jähren sich zum 50. bzw. 25. Mal. Da das 20-jährige Jubiläum seinerzeit in Saint-Cyr-sur-Loire gefeiert wurde, sollen diesmal die Feierlichkeiten in Meinerzhagen stattfinden. Es ist geplant, für beide Jubiläen eine gemeinsame Veranstaltung auszurichten.
Ein Termin im September 2012 wurde bereits vorab mit den Partnerstädten abgestimmt. Vorgesehen ist das Wochenende vom 14. bis 16.09.2012. Die Planungen laufen jetzt an. Über Einzelheiten wird an dieser Stelle noch berichtet. Weitere Informationen hierzu finden Sie außerdem in unserem Veranstaltungskalender!
Anlieferung von Elektronikschrott (Elektrokleingeräten) beim Baubetriebshof:
Anlieferung von Elektronikschrott (Elektrokleingeräten) beim Baubetriebshof:
Elektronikschrott wird ab dem 01.12.2011 ausschließlich zu folgenden Zeiten entgegengenommen:
Donnerstag: 14.00 – 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Zu anderen Zeiten ist der Baubetriebshof nicht zugänglich und durch eine Schranke gesperrt.
Anlieferung von Gartenabfällen beim Baubetriebshof:
Die Anlieferung von Grünabfällen (Baumschnitt, Geäst, Laub usw.) beim Baubetriebshof der Stadt Meinerzhagen ist ab dem 01.12.2011 nicht mehr möglich.
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) betrifft auch Meinerzhagen. Gemäß dieser Richtlinie müssen bis 2027 alle Gewässer in einem ökologisch guten Zustand sein oder die stark beeinträchtigten, wie die Volme in Meinerzhagen, zumindest ein gutes Potential aufweisen.
Nachdem in den vergangenen Jahren der Zustand der Gewässer im Auftrag des Landes NRW untersucht wurde, hat der Märkische Kreis durch ein Ingenieur Büro Vorschläge zur Verbesserung der Lister, Ihne und Volme ausarbeiten lassen. Diese insgesamt 88 Vorschläge für das Stadtgebiet von Meinerzhagen sind in den Entwürfen für die Umsetzungsfahrpläne zusammengefasst.

Regionale Projekt
Naturerlebnisgebiet „Biggesee-Listersee“
Hinter diesem Projekt steht der innovative Gedanke, viele Einzelmaßnahmen innerhalb eines strategischen Gesamtkonzeptes zur Attraktivitätssteigerung des einmaligen Natur- und Landschaftsraumes rund um die Bigge- und Listertalsperre, die das Bild Südwestfalens entscheidend mitprägt, als Gemeinschaftsprojekt von vier Kommunen und zwei Landkreisen umsetzen zu wollen.
mehr.......
Regionalprojekt „Oben an der Volme“
- ein Fluss verbindet -
Ein Projekt der Regionale 2013 Südwestfalen
Unter diesem Motto starten die vier Volmekommunen Meinerzhagen, Kierspe, Halver und Schalksmühle ein Regionalprojekt, für das es bislang kein Vorbild gibt.









