Bildercollage aus Meinerzhagen

Ruhezeiten für Rasenmäher und Co. einhalten

Aufgrund der immer wieder auftretenden Belästigungen und den damit einher- gehenden Beschwerden appelliert das Ordnungsamt der Stadt Meinerzhagen, beim Betrieb von Maschinen und Geräten die gesetzlich vorgegebenen Zeiten zu beachten und auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist im Einzelnen geregelt, wann welche Geräte vom Rasenmäher bis zum Müllfahrzeug betrieben werden dürfen. Danach ist der Betrieb in allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie in Erholungs-gebieten nur werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zulässig.

Weitere zeitliche Einschränkungen gelten für Freischneider, Grastrimmer / Gras- kantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nur werktags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden dürfen. Diese Einschränkungen gelten allerdings nicht, wenn die Geräte mit dem Europäischen Umweltzeichen gekennzeichnet sind.

Wahlhelfer gesucht

Die Wahl zum 18. Deutschen  Bundestag findet am 22. September 2013 statt. Für die Durchführung der Wahlhandlung am Wahltag werden wieder zuverlässige Wahlhelfer gesucht.

Wahlhelfer werden können alle Wahlberechtigten. Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist gemäß § 12 BWG, wer am Wahltag

   1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
   2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine
       Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und 
   3. nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Sind sie wahlberechtigt und haben Interesse, dieses Ehrenamt auszuführen?

Dann melden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich bei:

• Stadt Meinerzhagen • Bahnhofstraße 9 – 15 • 58540 Meinerzhagen •
Tel.: 0 23 54 / 77 0 • post(at)meinerzhagen.de

Gäste aus Kampen zu Besuch

Am 12. Mai ist es wieder so weit – der Fanfarenzug Meinerzhagen lädt zum Parkfest ein. In diesem Jahr wird neben einigen anderen Musikvereinen auch ein Gastverein aus Kampen mit von der Partie sein. Der „Kamper Jachthoorn Korps“ wurde im Jahr 2001 gegründet und besteht aus etwa 35 begeisterten Musikern. Der Verein ist zum ersten Mal in Meinerzhagen zu Gast.

Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 27.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes (LWG NRW) bezogen auf die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen beschlossen. Das entsprechende Gesetz ist am 16.03.2013 in Kraft getreten.

Einzelheiten  zur Funktionsprüfung (wie z.B. Prüffristen, Prüfung durch anerkannte Sachkundige, Verwendung von landeseinheitlichen Prüfbescheinigungen usw.) sollen allerdings erst in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung geregelt werden. Ohne die neue Rechtsverordnung kann das geänderte LWG NRW zurzeit nicht vollzogen werden. Deshalb ist deren Erlass zunächst abzuwarten.

Aus diesem Grund empfiehlt die Stadt Meinerzhagen ihren Bürgern, bis zum Erlass bzw. Inkrafttreten der Rechtsverordnung zunächst abzuwarten und keine Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasserleitungen durchzuführen.

Davon unberührt bleibt die Pflicht zur Dichtheitsprüfung bei Neu- und Umbauten.

Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen finden Sie hier.

Hinweis der Stadt Meinerzhagen zum neuen Nichtraucherschutzgesetz

Zum 1. Mai 2013 treten wesentlich verschärfte Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes NRW in Kraft.


Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes sind:

  • In Gaststätten gilt unabhängig von der Größe der Gaststätte ab dem 01.05.2013 ein generelles Rauchverbot. Rauchergaststätten, Raucherclubs und die Einrichtung von Raucherräumen sind nicht mehr zulässig.
  • Das Rauchverbot gilt lediglich dann nicht, wenn im Einzelfall „echte“ geschlossene Gesellschaften im Rahmen privater Veranstaltungen bewirtet werden. Das ergibt sich aus dem Grundsatz, dass Rauchverbote nicht in Räumlichkeiten gelten, die ausschließ-lich der privaten Nutzung vorbehalten sind. Von einer „echten“ geschlossenen Gesell-schaft wird dann ausgegangen, wenn die Räumlichkeiten für eine private Veranstal-tung (z. B. einer Familienfeier) genutzt werden, die Veranstaltung geplant ist und jeder Gast persönlich eingeladen wurde.
  • Auch in vorübergehend aufgestellten Festzelten sowie bei Brauchtumsveranstaltungen wie Schützenfesten gilt ein generelles Rauchverbot.
  • Ebenso ist in Kultur,- Freizeit- und geschlossenen Sporteinrichtungen wie z. B. Kinos, Spielhallen, Mehrzweckhallen, Sporthallen und Vereinsheimen ab dem 01.05.2013 das Rauchen generell verboten. Raucherräume dürfen nicht mehr eingerichtet werden.
  • Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird dadurch verbessert, dass in Schulen sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe das Rauchverbot nunmehr auf dem gesamten Grundstück sowie auf Kinderspielplätzen gilt.
  • Gegenüber dem aktuellen Gesetz sind zukünftig alle öffentlichen Einrichtungen der Kommunen sowie öffentlich zugängliche Laufflächen in Einkaufszentren in das Rauchverbot einbezogen.
  • Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz können jetzt mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden. Ordnungspflichtig sind sowohl Betreiber/Veranstalter als auch die rauchende Person.
  • Das Nichtraucherschutzgesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Produkt-gruppen wie zum Beispiel Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischen Zigaretten. In Bereichen, in denen das Nichtraucherschutzgesetz gilt, ist das Rauchen aller Produkte verboten.
  • Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter nimmt zu wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des Nichtraucherschutzgesetzes auf sei-ner Homepage unter www.nichtraucherschutz.nrw.de Stellung.
  • Die zuständige Sachbearbeiterin bei der Stadtverwaltung Meinerzhagen, Frau Otto, Tel. 02354/77-131, steht ebenfalls für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Sonderpreis für Meinerzhagen

Im Jahr 2013 hat das Land Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal die Auszeichnung „Europaaktive Kommune in Nordrhein-Westfalen“ vergeben. Auch die Stadt Meinerzhagen hat sich um diesen Titel beworben und wurde zusammen mit 7 anderen Kommunen mit dem „Sonderpreis für besonders gute europäische und internationale Jugendarbeit“ ausgezeichnet.

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

www.europaaktivekommune.nrw.de

www.come-on.de

www.kommunen-in-nrw.de

Anlieferung von Gartenabfällen beim Baubetriebshof

Die Anlieferung von Grünabfällen (Baumschnitt, Geäst, Laub, usw.) beim Baubetriebshof der Stadt Meinerzhagen ist wieder ab kommenden Freitag, 08.03.2013 möglich.

Die Gartenabfälle können ausschließlich zu folgenden Zeiten angeliefert werden:

Dienstag:    16.30  -  19.00 Uhr

Freitag:        13.30  -  18.00 Uhr

Samstag:     10.00  -  18.00 Uhr

Zu anderen Zeiten ist der Baubetriebshof nicht zugänglich und durch eine Schranke gesperrt.

 

Anlieferung von Elektroaltgeräten beim Baubetriebshof:

Auch Elektroaltgeräte können ab Freitag, den 08.03.2013 wieder zu den o. g. Zeiten angeliefert werden. Besitzer von Kleingeräten (z. B. Toaster, Fön oder Wecker) sind verpflichtet, diese zum Baubetriebshof zu bringen.

 

Bekanntmachung der Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes

Die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Volmetal hat in seiner Sitzung am 17.12.2012 die Haushaltssatzung für den Volkshochschulzweckverband Volmetal für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.

Die nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung ist vom Landrat des Märkischen Kreises in Lüdenscheid als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 07.01.2013 erteilt worden.

Die Haushaltssatzung ist im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 3 vom 23.01.2013 öffentlich bekannt gemacht worden.

Die Bekanntmachung können Sie hier einsehen:

http://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen-2013/Amtliches_Nr.3_2013_.pdf

Bekanntmachung des Volkshochschulzweckverbandes Volmetal

Folgende Bekanntmachungen sind im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 1 vom 09.01.2013 des Märkischen Kreises veröffentlicht worden:

1.)  5. Änderung der Gebührensatzung des VHS-Zweckverbandes Volmetal

2.) Jahresabschluss zum 31.12.2011 des VHS-Zweckverbandes Volmetal

Unter folgender Internetadresse können Sie die Veröffentlichung einsehen:

http://www.maerkischer-kreis.de/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen-2012/Amtliches_Nr_1.pdf

Solardachkataster für Meinerzhagen verfügbar

Der Märkische Kreis hat für das Gebiet der Stadt Meinerzhagen ein Solardachkataster erarbeitet und stellt dieses im Internet zur Verfügung. Mit Hilfe des Solardachkatasters lässt sich beantworten, welches Haus sich unter Umständen für eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung oder für eine solarthermische Anlage zur Erwärmung von Wasser eignet. Die Internetseite erreichen Sie mit einem Klick auf folgenden Link: http://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/Solardachkataster.php

Am 14. & 15. September wurde in Meinerzhagen das 50- bzw. 25-jährige Bestehen der Städtepartnerschaften mit der Stadt Kampen (ehemals IJsselmuiden) in den Niederlanden sowie der Stadt Saint-Cyr-sur-Loire in  Frankreich gebührend gefeiert.

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 „Oben an der Volme“ 

Ein Projekt der Regionale 2013 Südwestfalen

 

Am Mittwoch, dem 28. März 2012 hat der zuständige REGIONALE-Ausschuss dem Projekt „Oben an der Volme“ den „3. Stern“ verliehen. Damit hat er zum Ausdruck gebracht, dass ein detailliert ausgearbeitetes und realisierungsfähiges Konzept vorliegt und die Umsetzung des Projektes beginnen kann.

Einen Tag später, am 29. März wurde den Bürgermeistern der vier Kommunen Meinerzhagen, Kierspe, Halver und Schalksmühle die entsprechende Urkunde (s. hier) von Herrn Landrat Thomas Gemke in Halver überreicht.

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Regionale-Projekt

Naturerlebnisgebiet „Biggesee-Listersee“

  

Dem Projekt Naturerlebnisgebiet "Biggesee-Listersee", an dem die Stadt Meinerzhagen auch beteiligt ist, wurde vom REGIONALE-Ausschuss am 28. März 2012 ebenfalls der "3. Stern" verliehen.

Für die Stadt Meinerzhagen erhielt Bürgermeister Pierlings die entsprechende Urkunde (s. hier) vom Landrat des Märkischen Kreises, Herrn Thomas Gemke am 29. März.

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